Allgemeine mietbedingungen

Die Firma Jaima Arenal, S.L. (BLAURENT), (ab jetzt „der Vermieter“) vermietet der Person/den Personen, die im Vertrag als Fahrer identifiziert ist/sind (ab jetzt der „Mieter“) das im Vertrag angegebene Fahrzeug (ab jetzt das „Fahrzeug“) in Übereinstimmung mit den Klauseln und Bedingungen im angegebenen Dokument, bezogen auf die allgemein gültigen Tarife (eine Kopie steht dem Mieter in der Geschäftsstelle zur Verfügung) und zum im Mietvertrag vereinbarten Preis, der dem gewählten Tarif entspricht.

ARTIKEL 

VERWENDUNG DES FAHRZEUGS

1 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug entsprechend den Verkehrsregeln und nur auf Mallorca zu benutzen. Es ist ausdrücklich verboten: 

  • A – Passagiere gegen Entgelt oder in größerer Zahl als in der Zulassungsbescheinigung gestattet ist, zu transportieren.
  • B – Irgendein Fahrzeug oder irgendwelche andere Gegenstände zu schieben oder abzuschleppen, an offiziellen oder nicht offiziellen Wettbewerben teilzunehmen sowie Widerstandstests für Material, Zubehör oder Produkte für Fahrzeuge durchzuführen.
  • C – Das Fahrzeug auf nachlässige oder leichtsinnige Weise oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln zu fahren.
  • D – Waren zu transportieren, die gegen das Gesetz verstoßen oder deren Gewicht, Anzahl und/oder Volumen grösser ist als es in der Zulassungsbescheinigung erlaubt ist, ebenso wie der Transport von brennbaren und/oder gefährlichen Waren oder von giftigen, schädlichen und/oder radioaktiven Produkten.
  • E – Lebende Tiere zu transportieren (mit Ausnahme von Haustieren, wenn der Vermieter dem vorab zugestimmt hat).
  • F – Im Fahrzeug zu rauchen.

 
2 Das Fahrzeug darf nur von der Person/den Personen gefahren werden, die vom Vermieter in diesem, der Fahrzeuggruppe entsprechenden Mietvertrag identifiziert und akzeptiert wird/werden, und seit mindestens drei Jahren im Besitz des Führerscheins ist/sind. 
3 Es ist dem Mieter ausdrücklich verboten, das Fahrzeug, den Mietvertrag, die Schlüssel, die Fahrzeugpapiere, die Ausstattung und/oder irgendein Teil desselben weiterzugeben, zu vermieten, als Pfand abzugeben, zu verpfänden, zu verkaufen oder auf sonst eine Art als Garantie zu verwenden. 
4 Im Fall einer Nichtbefolgung von den im vorliegenden Vertrag aufgeführten Bedingungen durch den Mieter kann der Vermieter den Vertrag auflösen, das Fahrzeug vom Mieter zurückholen, die Beträge für die Reparatur besagter Schäden dem Mieter in Rechnung stellen und ihre Bezahlung fordern. 

ÜBERGABE

Wir übergeben das Fahrzeug am Meeting Point im vierten Stock vom Parkhaus am Flughafen. Das Fahrzeug kann auch in unserem Büro in Playa de Palma in Empfang genommen und zurückgegeben werden.

MIETDAUER UND PREIS

Für Autos am Flughafen, mindestens drei Tage. Die Dauer der Miete sowie der Preis sind im Mietvertrag vereinbart. Wenn Sie das auto ausserhalb derGeschäftszeiten züruckgegeben wird,wird entsprechend dem Tarif berecnet . Der Mietpreis beinhaltet die Pflichtversicherung, die Haftpflichtversicherung sowie die Steuern. Dieser Preis enthält keine optionalen Befreiungen, die von der Bezahlung der Selbstbeteiligung je nach Fahrzeug entbinden. 

KILOMETERZAHL

Unbegrenzt. 

TREIBSTOFF

Auslieferung:Rückgabe mit gleichem kraftsoffstand. Falls ein ungeeigneter Treibstoff getankt wird, werden die entstehenden Kosten vom Mieter getragen. 

STORNIERUNGS- UND RÜCKGABEBEDINGUNGEN

Eine Stornierung der Reservierung ist zulässig. Die Zahlung wird zurückerstattet, sofern sie mindestens 7 Tage vor dem Liefertermin des Fahrzeugs erfolgt. Außer in Fällen höherer Gewalt, die 48 Stunden vor der Übergabe des Fahrzeugs mitgeteilt, aber akkreditiert werden müssen. Im Ausnahmezustand wird ein Gutschein ausgestellt, der ein Jahr gültig ist.

Die Rückerstattung des gezahlten Betrags erfolgt auf die vom Kunden verwendete Kredit-/Debitkarte oder per Banküberweisung.

TICKET FLUGHAFENPARKPLATZ

Das Ticket am Ausgang vom Flughafenparkplatz geht mit einem Betrag von maximal
10€ zu Lasten des Kunden. 

BUSSGELDER

Sämtliche Bußgelder wegen Verstößen gehen zu Lasten des Mieters. 

SCHLÜSSEL

Falls die Schlüssel verloren gehen oder beschädigt werden, gehen die Kosten für den
Ersatz zu Lasten des Mieters; sie betragen ca. 300€. 

FAHRZEUGVERSICHERUNG

Die vom Vermieter abgeschlossene Versicherung deckt den im vorliegenden Vertrag zugelassenen Mieter und die Fahrer gegen Haftpflicht (Schäden von Dritten) mit einem Betrag von fünfzig Millionen Euro (50.000.000.€). In Bezug auf die Versicherung werden nicht als Dritte angesehen: Der Ehepartner, Vorfahren, Nachkommen und/oder Geschwister des Mieters oder des zugelassenen Fahrers, sowie ihre Partner, und Personen, mit denen sie ein Lohn- oder Abhängigkeitsverhältnis haben. Ausdrücklich von der Haftung der Versicherung ausgeschlossen ist der Verlust, Diebstahl oder Schäden von Gütern, die im gemieteten Fahrzeug transportiert werden, und ebenso die Fahrzeugschlüssel. Die Haftung des Mieters in Bezug auf Schäden, die am gemieteten Fahrzeug durch Diebstahl und Brand entstehen, wird vollkommen gedeckt, sofern der Mieter die entsprechende Anzeige bei der zuständigen Behörde vorweist und er ihr
seine vollständige Kooperation garantiert. Die Versicherung deckt in keinem Fall Unfälle und Schäden, die durch Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen Stoffen, die die Fähigkeiten des Fahrers beeinträchtigen, entstehen, oder wenn der Fahrer nicht zugelassen ist um das gemietete Fahrzeug zu fahren, oder, selbst wenn er dafür zugelassen sein sollte, der Unfall unter Nichtbeachtung der Festlegungen dieses Vertrags oder der allgemeinen Verkehrsregeln passiert. Im Fall eines Unfalls hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugs.

OPTIONALE VERSICHERUNGEN

1. ScF (Versicherung mit Selbstbeteiligung)

Die ScF entbindet den Kunden teilweise von der wirtschaftlichen und zivilen Haftung für Schäden, die am Fahrzeug in Folge eines Verkehrsunfalls entstehen, mit Ausnahme von denen, die durch Vandalismus entstehen. In diesen Fällen haftet der Kunde nur mit einem Minimalbetrag, der Selbstbeteiligung genannt wird und ausdrücklich im Vertrag festgelegt ist; und bis zu dem der Mieter die Kosten und/oder Verluste trägt, die nicht durch die ScF gedeckt werden. Nicht inbegriffen sind Schäden, die durch gerichtlich festgestelltes fahrlässiges Verhalten des Kunden verursacht wurden, oder wenn die Verkehrsregeln grob missachtet wurden. Wenn der Kunde das Auto mit Selbstbeteiligung mietet, dann wird das Fahrzeug begutachtet werden.

2. SsF (Versicherung ohne Selbstbeteiligung)

Sie richtet sich nach den gleichen Bedingungen wie die Versicherung mit Selbstbeteiligung, aber in diesem Fall ist der Mieter von der Zahlung der Beträge entbunden, die ihm zu Lasten gelegt werden (Selbstbeteiligung) 

3. SR (Diebstahlversicherung)

Die SR ist eine optionale Leistung, die direkt vom Vermieter abgeschlossen wird und die mit ihrem Abschluss den Mieter von der Haftung durch teilweisen oder kompletten Diebstahl des Fahrzeugs entbindet. In keinem Fall werden Schäden der Verluste von persönlichen Gegenständen gedeckt, die im Fahrzeug transportiert werden.

WARTUNG UND REPARATUREN

Der durch den normalen Gebrauch des Fahrzeugs verursachte mechanische Verschleiß wird vom Vermieter getragen. 

GESETZGEBUNG UND GERICHTSBARKEIT

Der vorliegende Vertrag richtet sich nach den spanischen Gesetzen. 

ELEKTRONISCHE VERARBEITUNG VON PERSÖNLICHEN DATEN

Der Mieter willigt ein, dass seine persönlichen Daten, die in diesem Vertrag für die vereinbarte Dienstleistung benötigt werden, elektronisch verarbeitet werden, und dass sie für das Angebot und die Buchung von anderen Produkten und Diensten des Vermieters verwendet werden. Der Mieter wird davon in Kenntnis gesetzt, dass er das Recht hat, seine persönlichen Daten mit einer schriftlichen Mitteilung an die Mietfirma einzusehen, zu berichtigen und gegebenenfalls zu löschen. Der Mieter willigt auch ein, dass der Vermieter seine Daten an Firmen der Gruppe weitergibt, oder an Andere, mit denen der Vermieter Zusammenarbeitsverträge für eine bessere Leistung des Fahrzeugvermietungsdienstes abschließt, egal ob diese in Spanien oder im Ausland ansässig sind, sofern die spanische Gesetzgebung über den Schutz personenbezogener Daten befolgt wird. 

DIE IN DIESER WEBSEITE ENTHALTENEN INFORMATIONEN UND PREISE KÖNNEN OHNE VORANKÜNDIGUNG GEÄNDERT WERDEN. NACH DER BUCHUNG MÜSSEN SIE UNSERE BESTÄTIGUNG ABWARTEN.ALLE UNSERE PREISE SIND INKLUSIVE STEUERN. FÜR FRAGEN ODER INFORMATION SCHREIBEN SIE UNS AN DIESE E-MAIL blaurent@blaurent.com ODER RUFEN SIE UNS UNTER DIESEN TELEFONNUMMERN AN:

Tel. – (0034) 971 74 36 20 und (0034) 971 74 55 71.  

ENDPREIS OHNE ÜBERRASCHUNGEN KEINE EXTRAGEBÜHREN FÜR ZAHLUNG MIT KREDITKARTE KLARE UND PRÄZISE BEDINGUNGEN

OHNE WARTESCHLANGEN
UNBEGRENZTE KILOMETERZAHL
WIR MACHEN KEIN GESCHÄFT MIT DEM TREIBSTOFF
WIR SIND KEINE ZWISCHENHÄNDLER
ZWEITER FAHRER GRATIS
Blaurent C/ Llaüt, 22 · 07610 · Platja de Palma · MallorcaTel.: (+34) 971 743 620 |
Fax.: (+34) 971 745 571 | Blaurent@Blaurent.Com
BLAURENT NIF: B07872849 . REGISTRO MERCANTIL: TOMO 1531, LIBRO 0,
FOLIO 125, SECCIÓN 8, HOJA PM-28503.

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